Ich habe gehört, dass man auch Steinschläge im Sichtbereich des Fahrers reparieren kann.
Stimmt das?
Gesetzliche Vorschriften verbieten jegliche Reparatur von Steinschlägen im Sichtbereich des Fahrers.
Auch auf eigenes Risiko des Fahrers ist eine Instandsetzung nicht gestattet. Jeder fachlich kompetente
Autoglaser muss einen solchen Wunsch ablehnen. Wird ein Schaden im Sichtbereich dennoch repariert zeugt
dies entweder von Geldgier des Betriebinhabers oder an absolut mangelndem Fachwissen der ausführenden
Person. Jeder ausgebildete Kraftfahrzeugtechniker-Geselle/Meister oder Glaser mit Berufsausbildung weis,
dass das Reparaturharz eine andere Lichtspiegelung aufweist, als das Glas der Windschutzscheibe. Seien Sie
also vorsichtig, wenn ein Betrieb Ihnen eine Steinschlagreparatur im Sichtbereich anbietet, denn dies
verstösst grundsätzlich gegen bestehende Vorschriften.
Stimmt es, dass meine Versicherung die Kosten für eine Steinschlagreparatur trotz vereinbarter
Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung komplett übernimmt?
Ja. Da durch die Steinschlagreparatur nur ein Bruchteil an Kosten, gegenüber dem Austausch der
Windschutzscheibe, entstehen, haben sich die Versicherungen dazu entschlossen, Steinschlagreparaturen
komplett zu bezahlen.