Steige ich mit meiner Versicherungsprämie, wenn ich einen Glasschaden melde und Dieser von meiner
Versicherung übernommen wird?
Nein. Ein Glasschaden an Ihrem Fahrzeug wird von Ihrer Teilkasko-Versicherung übernommen. Da diese
Versicherungsart nicht der Schadensfreiheitsrabattregelung unterliegt müssen Sie auch nicht mit
einer Beitragserhöhung rechnen. Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Beitrag auch nicht sinkt, wenn
Sie keinen Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben.
Stimmt es, dass meine Versicherung die Kosten für eine Steinschlagreparatur trotz vereinbarter
Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung komplett übernimmt?
Ja. Da durch die Steinschlagreparatur nur ein Bruchteil an Kosten gegenüber dem Austausch der
Windschutzscheibe entstehen, haben sich die Versicherungen dazu entschlossen, Steinschlagreparaturen
komplett zu bezahlen.
Muss ich einen Glasschaden vor der Reparatur in einem Fachbetrieb meiner Versicherung melden?
Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Sie bei Ihrer Versicherung den Schaden anzeigen. Als Service
für ihre Kunden übernehmen serviceorientierte Autoglas-Fachbetriebe diese Aufgabe für Sie.
Dazu brauchen Sie normalerweise bei der Terminvereinbarung dem Servicemitarbeiter nur Ihre Versicherungsdaten
zu nennen und die komplette Schadensabwicklung wird für Sie erledigt.