|
|
Kernaussage des Urteils
|
|
Der Verzicht auf die Selbstbeteiligung verstösst gegen den lauteren
Wettbewerb aufgrund der Anstiftung zu einer Strafttat ( Versicherungsbetrug durch den Kunden ).
|
|
Versicherungsbetrug durch SB-Verzicht
|
Wenn Sie als Kunde beim Austausch Ihrer Windschutzscheibe bei Abrechnung über Ihre
Teilkaskoversicherung einen einen Teil oder die gesammte Selbstbeteiligung durch den Reparaurbetrieb
erlassen bekommen, dann kann dies unangenehme Folgen für Sie haben, da Sie gegen die AKB Ihrer
Versicherung verstossen. Es steht hierbei die Straftat des Versicherungsbetruges durch Sie als Kunde im
Raume.
Damit geraten zugleich die betroffenen Versicherungsnehmer in die Gefahr, wegen der
Vertragsverletzungen den Versicherungsschutz zu verlieren.
|
|
Das Urteil
|
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Aktenzeichen 7 U 70/04
Entscheidung vom 29.07.2004
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren ... hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg
durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Zettel, den Richter am Oberlandesgericht
Corcilius und die Richterin am Amtsgericht Küsel auf die mündliche Verhandlung vom 15.07.2004
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 30.03.2004 verkündete Urteil des
Landgerichts Dessau, Az.: 4 O 215/04, abgeändert: Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der
einstweiligen Verfügung unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,
im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, die Ordnungshaft zu vollstrecken an einem der
persönlich haftenden Gesellschafter, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des
Wettbewerbs mit dem Hinweis:
"DEFEKTE FRONTSCHEIBE?
Bei uns zahlen Sie keinen Cent ...
1 €
... wie Sie dabei Ihre Selbstbeteiligung bis zu 200,- € bei Teilkaskoversicherung einsparen, erfahren
Sie bei uns."
oder inhaltsgleichen Formulierungen zu werben und/oder ankündigungsgemäß zu verfahren.
Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
I. Die Verfügungsklägerin ist ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen.
Die Verfügungsbeklagte betreibt in B. ein Autohaus. In einer Zeitungsanzeige im "W. "
Ausgabe H. und S. vom 25.01.2004 warb die Verfügungsbeklagte mit der Ankündigung:
"DEFEKTE FRONTSCHEIBE?
Bei uns zahlen Sie keinen Cent ...
1 €
... wie Sie dabei Ihre Selbstbeteiligung bis zu 200,- € bei Teilkaskoversicherung einsparen, erfahren
Sie bei uns."
Mit Schreiben vom 05.02.2004 verlangte die Verfügungsklägerin von der
Verfügungsbeklagten Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Dem kam die Verfügungsbeklagte nicht nach. Die Verfügungsklägerin verfolgt ihr
Unterlassungsbegehren nunmehr im einstweiligen Verfügungswege und ist der Ansicht, die
betreffenden Verkehrskreise gingen auf Grund der vorausgestellten und hervorgehobenen Werbeaussage
"bei uns zahlen Sie keinen Cent ..." davon aus, dass die defekte Scheibe vollständig
kostenlos ausgetauscht werde. Der darauf folgende Zusatz "... wie Sie dabei Ihre Selbstbeteiligung
bis zu 200,- EUR bei Teilkaskoversicherung einsparen, erfahren Sie bei uns" relativiere diese
Aussage nicht. Der Zusatz sei auch irreführend. Da nur die Teilkaskoversicherung einen Glasschaden
abdecke, könne der Teilkaskoversicherte niemals einen Betrag von 200,- EUR als Einsparung
erreichen. Entsprechende Aussagen, dass die Verfügungsbeklagte nur 150,- EUR übernehme, habe
die Nachfrage einer Kundin ergeben.
Die Anzeige sei auch ein übertriebenes Anlocken und deshalb unzulässig.
Im Übrigen sei sie unzulässig, da sie die Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung mit
Selbstbeteiligung zum Verstoß gegen ihre versicherungsvertraglichen Verpflichtungen verleite.
Die Verfügungsklägerin hat beantragt, es der Verfügungsbeklagten unter Androhung eines
für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR,
ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu
untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit dem Hinweis:
"DEFEKTE FRONTSCHEIBE?
Bei uns zahlen Sie keinen Cent ...
1 €
... wie Sie dabei Ihre Selbstbeteiligung bis zu 200,- € bei Teilkaskoversicherung einsparen, erfahren
Sie bei uns."
zu werben.
|
|
|
|